Kapitalertragsteuern


Eine Worttrennung gefunden

Ka · pi · tal · er · trag · steu · ern

Das Wort Ka­pi­tal­er­trag­steu­ern besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ka­pi­tal­er­trag­steu­ern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ka­pi­tal­er­trag­steu­ern" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kapitalertragsteuern sind Steuern, die auf Erträge aus Kapitalvermögen erhoben werden. Dabei handelt es sich um Einkünfte aus Zinsen, Dividenden, Kursgewinnen und anderen Kapitalanlagen. Die Kapitalertragsteuern werden vom Staat erhoben, um Einkommen aus Kapitalvermögen gerecht zu besteuern und zur Finanzierung öffentlicher Aufgaben beizutragen. Die Höhe der Kapitalertragsteuern variiert je nach Art des Ertrags und wird in der Regel als Prozentsatz des erzielten Gewinns festgelegt. Steuerpflichtige müssen ihre Kapitalerträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben und die entsprechenden Steuern entrichten.

Beispielsatz: Die Kapitalertragsteuern müssen bei der Berechnung der Rendite berücksichtigt werden.

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