Kartellklage


Eine Worttrennung gefunden

Kar · tell · kla · ge

Das Wort Kar­tell­kla­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kar­tell­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kar­tell­kla­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Kartellklage ist ein rechtlicher Schritt, der von Unternehmen oder Einzelpersonen eingeleitet wird, um gegen wettbewerbswidriges Verhalten, wie Preisabsprachen oder Marktmissbrauch, vorzugehen. Diese Klage richtet sich oft gegen ein Kartell, das aus mehreren Akteuren besteht, die gemeinsam den Wettbewerb einschränken. Ziel einer Kartellklage ist es, Fairness im Markt wiederherzustellen, wettbewerbswidriges Verhalten zu ahnden und möglicherweise Schadensersatz zu verlangen. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Kartell“, was eine Vereinigung von Unternehmen zur Marktbeherrschung bedeutet, und „Klage“, was eine rechtliche Forderung darstellt, zusammen.

Beispielsatz: Die Wettbewerbsbehörde hat eine Kartellklage gegen mehrere Unternehmen eingereicht, die geheim Absprachen getroffen haben sollen.

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