Kartellleitung


Eine Worttrennung gefunden

Kar · tell · lei · tung

Das Wort Kar­tell­lei­tung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kar­tell­lei­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kar­tell­lei­tung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Kartellleitung bezeichnet die organisatorische Einheit oder Instanz, die für die Überwachung, Steuerung und Durchsetzung von kartellrechtlichen Vorschriften innerhalb eines Unternehmens oder einer Gruppe von Unternehmen zuständig ist. Die Zusammensetzung und Aufgaben der Kartellleitung sind oft gesetzlich geregelt, um Wettbewerb zu sichern und unfaire Praktiken zu verhindern. Die Formulierung "Kartellleitung" ist ein zusammengesetztes Substantiv, gebildet aus "Kartell" (eine Vereinbarung zwischen Unternehmen) und "Leitung" (Führung oder Steuerung).

Beispielsatz: Die Kartellleitung überwacht die Einhaltung der Wettbewerbsregeln in der Branche.

Vorheriger Eintrag: Kartellklage
Nächster Eintrag: Kartellleitungen

 

Zufällige Wörter: abgekochteres achthundertdrei durchsackender nützlich Weiterbildungsmassnahmen