kartellrechtliche


Eine Worttrennung gefunden

kar · tell · recht · li · che

Das Wort kar­tell­recht­li­che besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort kar­tell­recht­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "kar­tell­recht­li­che" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die kartellrechtliche Bestimmung bezieht sich auf Gesetze und Regelungen zur Regulierung von Kartellen und Wettbewerbsbeschränkungen. Das Kartellrecht zielt darauf ab, den fairen Wettbewerb zu fördern und Monopole oder Oligopole zu verhindern, die Marktmissbrauch und Schäden für Verbraucher verursachen könnten. Es umfasst beispielsweise Bestimmungen zur Fusion von Unternehmen, zur Missbrauchskontrolle von Marktmacht und zur Bekämpfung von Preisabsprachen. Das Kartellrecht kann je nach Land unterschiedlich sein, jedoch haben viele Länder zur Harmonisierung solcher Bestimmungen internationale Abkommen geschlossen.

Beispielsatz: Die kartellrechtlichen Vorschriften sollen den Wettbewerb fördern und monopolartige Strukturen verhindern.

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