Kassenpatient


Eine Worttrennung gefunden

Kas · sen · pa · ti · ent

Das Wort Kas­sen­pa­ti­ent besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kas­sen­pa­ti­ent trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kas­sen­pa­ti­ent" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Kassenpatient“ bezeichnet eine Person, die gesetzlich krankenversichert ist und die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nimmt. Kassenpatienten unterscheiden sich von Privatpatienten, die eine private Krankenversicherung haben und oft andere Konditionen erhalten. In der Regel haben Kassenpatienten bei Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten Zugang zu einer standardisierten Versorgung, die durch die gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird. Das Wort setzt sich aus „Kasse“ (kurz für Krankenkasse) und „Patient“ zusammen und ist im Deutschen eine gängige Bezeichnung im Gesundheitswesen.

Beispielsatz: Der Kassenpatient hat Anspruch auf eine umfassende medizinische Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung.

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