Kaufhausmitinhaberin


Eine Worttrennung gefunden

Kauf · haus · mit · in · ha · be · rin

Das Wort Kauf­haus­mit­in­ha­be­rin besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kauf­haus­mit­in­ha­be­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kauf­haus­mit­in­ha­be­rin" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Wort "Kaufhausmitinhaberin" beschreibt eine weibliche Person, die an einem Kaufhaus beteiligt ist und dadurch eine Mitinhaberin ist. Die Grundform des Wortes ist "Mitinhaberin", welche eine Person beschreibt, die Anteile an einem Unternehmen besitzt. In diesem Fall bezieht es sich speziell auf ein Kaufhaus. Die Vorsilbe "Kaufhaus-" gibt an, dass es sich um ein Unternehmen handelt, das Waren verkauft. Somit bezeichnet "Kaufhausmitinhaberin" eine Frau, die Anteile an einem Kaufhaus besitzt und somit an dessen Eigentum und Entscheidungen beteiligt ist.

Beispielsatz: Die Kaufhausmitinhaberin organisierte ein großes Sonderangebot für ihre Kunden.

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