Kavaliersdelikts


Eine Worttrennung gefunden

Ka · va · liers · de · likts

Das Wort Ka­va­liers­de­likts besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ka­va­liers­de­likts trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ka­va­liers­de­likts" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Kavaliersdelikts“ ist die Genitivform des Begriffs „Kavaliersdelikt“. Ein Kavaliersdelikt bezeichnet eine geringfügige Übertretung oder ein Vergehen, das gesellschaftlich oft als weniger schwerwiegend angesehen wird und in der Regel nicht als strafwürdig gilt. Häufig handelt es sich um Verstöße gegen gesellschaftliche Normen oder kleinere Gesetze, die in der Praxis oft toleriert werden, wie beispielsweise das Fahren ohne gültigen Führerschein in bestimmten Situationen. Der Begriff vermittelt die Idee, dass solche Delikte von einem gewissen „Ehrenkodex“ oder gesellschaftlichen Konventionen umgeben sind.

Beispielsatz: Das unerlaubte Parken wird oft als Kavaliersdelikt gewertet, welches in vielen Fällen keine schwerwiegenden Konsequenzen nach sich zieht.

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