Kavaliersdeliktes


Eine Worttrennung gefunden

Ka · va · liers · de · lik · tes

Das Wort Ka­va­liers­de­lik­tes besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ka­va­liers­de­lik­tes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ka­va­liers­de­lik­tes" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Kavaliersdeliktes“ ist die Genitivform des Substantivs „Kavaliersdelikt“. Ein Kavaliersdelikt bezeichnet in der Rechtswissenschaft eine geringfügige Straftat, die oft als weniger schwerwiegend eingeschätzt wird, wie zum Beispiel Diebstahl im kleinen Rahmen oder Bagatelldelikte. Solche Handlungen werden häufig als moralisch nicht besonders verwerflich betrachtet und führen in der Regel nicht zu schweren rechtlichen Konsequenzen. Das Wort setzt sich aus „Kavalier“, was oft einen gebildeten oder adeligen Mann bezeichnet, und „Delikt“, was eine strafbare Handlung meint, zusammen. Der Begriff hat eine sozialhistorische Dimension, da er häufig im Kontext von Vorstellungen über Anstand und Verhalten verwendet wird.

Beispielsatz: Das Verhalten des Angeklagten wurde als Kavaliersdelikt eingestuft und somit milder bestraft.

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