kennzeichnungspflichtig


Eine Worttrennung gefunden

kenn · zeich · nungs · pflich · tig

Das Wort kenn­zeich­nungs­pflich­tig besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort kenn­zeich­nungs­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "kenn­zeich­nungs­pflich­tig" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "kennzeichnungspflichtig" bezeichnet eine rechtliche Verpflichtung, bestimmte Informationen oder Hinweise klar und deutlich anzugeben, um Transparenz und Sicherheit zu gewährleisten. Es handelt sich um ein Adjektiv, das sich aus den Bestandteilen "Kennzeichnung" (das Angeben von Informationen) und "pflichtig" (verpflichtend) zusammensetzt. In vielen Kontexten, insbesondere im Zusammenhang mit Verbraucherrechten und Produktsicherheit, ist die Kennzeichnungspflicht entscheidend, um dem Endverbraucher wichtige Informationen über Produkte oder Dienstleistungen, wie Inhaltsstoffe oder Herkunft, zur Verfügung zu stellen.

Beispielsatz: Alle Lebensmittel, die allergene Inhaltsstoffe enthalten, sind kennzeichnungspflichtig.

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