Kinderbeauftragte


Eine Worttrennung gefunden

Kin · der · be · auf · trag · te

Das Wort Kin­der­be­auf­trag­te besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kin­der­be­auf­trag­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kin­der­be­auf­trag­te" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Kinderbeauftragte ist eine Person, die offiziell damit beauftragt ist, sich um die Belange und Interessen von Kindern zu kümmern. Sie setzt sich dafür ein, dass Kinder in verschiedenen Bereichen wie Bildung, Freizeit oder Gesundheit angemessen vertreten sind und ihre Rechte gewahrt werden. Die Kinderbeauftragte kann entweder eine einzelne Person sein oder eine Institution, die sich speziell mit kinderpolitischen Themen auseinandersetzt. Sie agiert als Ansprechpartnerin für Kinder und ihre Familien und initiiert Maßnahmen, um die Lebenssituation der Kinder zu verbessern.

Beispielsatz: Die Stadt hat einen Kinderbeauftragten ernannt, um die Rechte und Bedürfnisse der Kinder zu vertreten.

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