Kinderbeauftragten


Eine Worttrennung gefunden

Kin · der · be · auf · trag · ten

Das Wort Kin­der­be­auf­trag­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kin­der­be­auf­trag­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kin­der­be­auf­trag­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Kinderbeauftragte ist eine Person, die für die Belange und Interessen von Kindern zuständig ist. Er vertritt die Rechte und Bedürfnisse von Kindern und setzt sich für ihre Förderung und Unterstützung ein. Dabei steht er in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen wie Schulen, Kinder- und Jugendzentren oder Familienhilfeeinrichtungen. Der Kinderbeauftragte kann ein hauptamtlicher Mitarbeiter einer Behörde sein oder ehrenamtlich tätig sein. Er hat die Aufgabe, die Meinungen und Wünsche der Kinder anzuhören und bei Entscheidungsprozessen mit einzubeziehen. Der Kinderbeauftragte spielt somit eine wichtige Rolle bei der Verbesserung der Lebensbedingungen von Kindern.

Beispielsatz: Der neue Kinderbeauftragte setzt sich für die Rechte und das Wohl der Kinder in der Gemeinde ein.

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