Kleingewerbetreibende


Eine Worttrennung gefunden

Klein · ge · wer · be · trei · ben · de

Das Wort Klein­ge­wer­be­trei­ben­de besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Klein­ge­wer­be­trei­ben­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Klein­ge­wer­be­trei­ben­de" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Kleingewerbetreibende“ bezeichnet Personen, die ein Kleingewerbe betreiben, also ein Gewerbe, das in der Regel weniger umfangreiche wirtschaftliche Aktivitäten umfasst und besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Der Begriff setzt sich aus „klein“ und „Gewerbetreibende“ zusammen. „Kleingewerbe“ bezieht sich auf die Größe und den Umfang des Unternehmens, während „Gewerbetreibende“ die Personen beschreibt, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Kleingewerbetreibende genießen häufig vereinfachte steuerliche Regelungen und weniger bürokratischen Aufwand im Vergleich zu größeren Unternehmen.

Beispielsatz: Kleingewerbetreibende haben oft besondere steuerliche Vorteile und weniger bürokratische Hürden.

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