Kleinkrimineller


Eine Worttrennung gefunden

Klein · kri · mi · nel · ler

Das Wort Klein­kri­mi­nel­ler besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Klein­kri­mi­nel­ler trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Klein­kri­mi­nel­ler" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Kleinkrimineller ist eine Person, die in geringem Umfang kriminelle Handlungen begeht. Das Wort ist in der Grundform und beschreibt jemanden, der kleine Delikte oder Vergehen begeht, zum Beispiel Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung. Kleinkriminelle neigen dazu, in der Regel keine schwerwiegenden Straftaten zu begehen und verursachen oft eher geringen Schaden. Sie werden oft von der Polizei erwischt und können zu Geldstrafen oder kurzen Gefängnisstrafen verurteilt werden.

Beispielsatz: Der Kleinkrimineller gestand seine Taten vor Gericht.

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