Klosterobrigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Klos · ter · ob · rig · keit

Das Wort Klos­ter­ob­rig­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Klos­ter­ob­rig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Klos­ter­ob­rig­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Klosterobrigkeit“ bezeichnet die Autorität oder die Herrschaft, die innerhalb eines Klosters ausgeübt wird. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Kloster“, einem religiösen Gemeinschaftsort, und „Obrigkeit“, was so viel wie Macht oder Herrschaft bedeutet, zusammen. Die Klosterobrigkeit umfasst in der Regel die Leitung durch einen Abt oder eine Äbtissin sowie die damit verbundenen Verwaltungs- und Entscheidungsbefugnisse innerhalb der klösterlichen Gemeinschaft. Sie stellt sicher, dass die religiösen und gemeinschaftlichen Regeln eingehalten werden und sorgt für das geistliche und materielle Wohl des Klosters.

Beispielsatz: Die Klosterobrigkeit sorgte dafür, dass die traditionellen Rituale im Kloster auch in schwierigen Zeiten beibehalten wurden.

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