Kollegialbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Kol · le · gi · al · be · hör · de

Das Wort Kol­le­gi­al­be­hör­de besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kol­le­gi­al­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kol­le­gi­al­be­hör­de" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Kollegialbehörde ist ein Gremium, das aus mehreren Mitgliedern besteht und gemeinsam Entscheidungen trifft. Diese Form der Behörde fördert die kollegiale Zusammenarbeit und bietet eine pluralistische Sichtweise auf die zu behandelnden Angelegenheiten. Die Mitglieder können aus verschiedenen Fachrichtungen stammen und bringen unterschiedliche Perspektiven ein, um zu einer ausgewogenen und fundierten Entscheidung zu gelangen. Die Kollegialbehörde ist üblicherweise in Verwaltung, Justiz oder Bildungseinrichtungen zu finden und betont die Gleichwertigkeit der Mitglieder, da Beschlüsse meist durch Mehrheitsentscheidungen gefasst werden.

Beispielsatz: Die Kollegialbehörde traf eine einstimmige Entscheidung zu dem neuen Projektvorschlag.

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