Kommissär


Eine Worttrennung gefunden

Kom · mis · sär

Das Wort Kom­mis­sär besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kom­mis­sär trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kom­mis­sär" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Kommissär" bezeichnet einen Beauftragten oder Vertreter, der in einer bestimmten Funktion agiert. Oft tritt dieser im Rahmen von offiziellen oder juristischen Angelegenheiten auf, beispielsweise als Aufseher oder Prüfer. Die Form ist die spezifische Tätigkeit oder Rolle eines Kommissars, der mit der Überwachung oder Leitung von Projekten, Ermittlungen oder Veranstaltungen betraut ist. In der Regel ist ein Kommissär befugt, Entscheidungen zu treffen und Verantwortung zu tragen. Der Begriff leitet sich vom lateinischen „commissarius“ ab, was „beauftragt“ bedeutet.

Beispielsatz: Der Kommissär untersuchte den mysteriösen Fall mit großer Leidenschaft.

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