Kommunalwahlgesetzes


Eine Worttrennung gefunden

Kom · mu · nal · wahl · ge · set · zes

Das Wort Kom­mu­nal­wahl­ge­set­zes besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kom­mu­nal­wahl­ge­set­zes trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kom­mu­nal­wahl­ge­set­zes" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Kommunalwahlgesetzes“ ist die Genitivform des Begriffs „Kommunalwahlgesetz“. Das Kommunalwahlgesetz regelt die Durchführung von Wahlen zu den kommunalen Vertretungen, wie Gemeinde- und Stadträten, in Deutschland. Es legt Vorschriften über die Wahlverfahren, die Wählerverzeichnisse, die Wahlberechtigung sowie die Durchführung der Wahlen fest. Das Gesetz soll Chancengleichheit und Transparenz sicherstellen, damit die Bürger ihre Vertreter auf kommunaler Ebene wählen können. Die Regelungen variieren in den einzelnen Bundesländern, aber das Ziel bleibt gleich: eine faire und demokratische Wahl auf der kommunalen Ebene.

Beispielsatz: Das Kommunalwahlgesetzes regelt die Durchführung der Wahlen auf kommunaler Ebene.

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