Kommunalwahlrecht


Eine Worttrennung gefunden

Kom · mu · nal · wahl · recht

Das Wort Kom­mu­nal­wahl­recht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kom­mu­nal­wahl­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kom­mu­nal­wahl­recht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Kommunalwahlrecht" setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: "kommunal", "Wahl" und "Recht". Es bezeichnet das Recht der Bürger, an Wahlen auf kommunaler Ebene teilzunehmen, um Vertreter in Gemeinderäte oder Stadträte zu wählen. Die Grundlage dafür sind meist landes- oder bundesrechtliche Regelungen, die die Durchführung solcher Wahlen und die Teilnahmebedingungen festlegen. Das Kommunalwahlrecht spielt eine zentrale Rolle in der Demokratie, da es den Bürgern ermöglicht, direkten Einfluss auf die Gestaltung ihrer lokalen politischen Landschaft zu nehmen.

Beispielsatz: Das Kommunalwahlrecht ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde teilzunehmen.

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