Konkursrichter


Eine Worttrennung gefunden

Kon · kurs · rich · ter

Das Wort Kon­kurs­rich­ter besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­kurs­rich­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­kurs­rich­ter" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Konkursrichter" bezeichnet einen Juristen, der in einem Insolvenzverfahren tätig ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Verfahrensführung zu leiten, die Rechte der Gläubiger zu wahren und die Vermögenswerte des Schuldners zu verwalten. Konkursrichter treffen Entscheidungen bezüglich der Anerkennung von Forderungen und der Verteilung des verbliebenen Vermögens. Oft sind sie auch für die Prüfung von Insolvenzplänen verantwortlich. Das Wort setzt sich aus "Konkurs" (Insolvenz) und "Richter" (eine Person, die rechtliche Entscheidungen trifft) zusammen. Der Begriff ist in der deutschen Rechtssprache verankert und beschreibt somit eine spezifische Rolle im rechtlichen System.

Beispielsatz: Der Konkursrichter entschied über die Aussetzung des Insolvenzverfahrens.

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