Konkursverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Kon · kurs · ver · fah · ren

Das Wort Kon­kurs­ver­fah­ren besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­kurs­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­kurs­ver­fah­ren" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Konkursverfahren bezeichnet das rechtliche Verfahren zur Abwicklung von insolventen Unternehmen oder Personen. Es dient der Regelung der Gläubigeransprüche und der Verwertung des Vermögens des Schuldners. Das Ziel des Konkursverfahrens ist es, eine faire und geordnete Verteilung der vorhandenen Mittel zu ermöglichen, um möglichst viele Gläubiger zu bedienen. In Deutschland wird das Konkursverfahren durch das Insolvenzrecht geregelt. Der Begriff selbst ist zusammengesetzt aus „Konkurs“, was Pleite oder Insolvenz bedeutet, und „Verfahren“, das einen organisierten Ablauf bezeichnet.

Beispielsatz: Das Konkursverfahren wurde eröffnet, um die Gläubiger fair zu bedienen und die restlichen Vermögenswerte zu verwalten.

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