Konkursverwalter


Eine Worttrennung gefunden

Kon · kurs · ver · wal · ter

Das Wort Kon­kurs­ver­wal­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­kurs­ver­wal­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­kurs­ver­wal­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Konkursverwalter ist eine Person, die im Insolvenzverfahren die Verwaltung des Vermögens des insolventen Schuldners übernimmt. Er wird vom Insolvenzgericht bestellt und hat die Aufgabe, das Vermögen des Schuldners zu sichern und zu liquidieren, um die Gläubiger zu befriedigen. Der Konkursverwalter hat dabei die rechtliche Verantwortung, das Insolvenzverfahren ordnungsgemäß durchzuführen und die Interessen aller Beteiligten zu wahren. Er prüft die Forderungen der Gläubiger und verteilt die vorhandenen Mittel entsprechend der gesetzlichen Rangfolge. Der Konkursverwalter ist somit ein wichtiger Akteur in der Insolvenzabwicklung.

Beispielsatz: Der Konkursverwalter prüfte die Unterlagen des insolventen Unternehmens gründlich.

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