Konventionalstrafe


Eine Worttrennung gefunden

Kon · ven · tio · nal · stra · fe

Das Wort Kon­ven­tio­nal­stra­fe besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­ven­tio­nal­stra­fe trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­ven­tio­nal­stra­fe" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Konventionalstrafe ist ein Begriff aus dem Vertragsrecht und bezeichnet eine vertraglich vereinbarte Geldstrafe, die eine Partei zu zahlen hat, wenn sie ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllt. Diese Strafe dient der Absicherung der Interessen des Gläubigers und soll eine rechtzeitige Erfüllung fördern. Die Höhe der Konventionalstrafe wird im Vorfeld festgelegt und kann je nach Vertrag variieren. Das Wort setzt sich aus den Elementen „Konvention“ (Vereinbarung) und „Strafe“ zusammen. In der Grundform bezieht sich das Wort auf die spezifische rechtliche Konsequenz bei Vertragsverletzungen.

Beispielsatz: Im Vertrag wurde eine Konventionalstrafe vereinbart, um die Einhaltung der vereinbarten Fristen zu sichern.

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