Konzessionseigentümer


Eine Worttrennung gefunden

Kon · zes · si · ons · ei · gen ·· mer

Das Wort Kon­zes­si­ons­ei­gen­tü­mer besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­zes­si­ons­ei­gen­tü­mer trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­zes­si­ons­ei­gen­tü­mer" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Konzessionseigentümer bezeichnet eine Person oder eine juristische Person, die im Besitz einer Konzession ist, also das Recht hat, bestimmte wirtschaftliche Tätigkeiten auszuüben, die normalerweise einer Genehmigung bedürfen. Die Konzession kann sich beispielsweise auf Bereiche wie Energieversorgung, Transport oder Glücksspiel beziehen. Der Begriff setzt sich aus "Konzession" (eine offizielle Genehmigung) und "Eigentümer" (der Inhaber oder Besitzende) zusammen. In vielen Fällen sind Konzessionseigentümer verpflichtet, bestimmte Vorschriften und Auflagen einzuhalten, um ihre Konzession zu erhalten.

Beispielsatz: Der Konzessionseigentümer ist verantwortlich für die Einhaltung der Vertragsbedingungen seiner Lizenz.

Vorheriger Eintrag: Konzessionsbereitschaft
Nächster Eintrag: Konzessionserteilung

 

Zufällige Wörter: gelasseneren mitbeteiligtem Prozentsatz Straßenbaum Zinssätze