Konzessionsinhaber


Eine Worttrennung gefunden

Kon · zes · si · ons · in · ha · ber

Das Wort Kon­zes­si­ons­in­ha­ber besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­zes­si­ons­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­zes­si­ons­in­ha­ber" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Konzessionsinhaber ist eine natürliche oder juristische Person, die eine Konzession (also eine behördliche Erlaubnis) für bestimmte Rechte oder Tätigkeiten besitzt. Zum Beispiel kann ein Konzessionsinhaber im Bereich der Energieversorgung oder des öffentlichen Nahverkehrs tätig sein. Der Konzessionsinhaber hat das Recht, bestimmte Dienstleistungen anzubieten oder bestimmte Rechte auszuüben, die ihm durch die Konzession gewährt wurden. Die Konzession kann zeitlich begrenzt sein und gewisse Bedingungen oder Auflagen beinhalten, die der Konzessionsinhaber einhalten muss.

Beispielsatz: Der Konzessionsinhaber ist verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Rahmen seiner Genehmigung.

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