Konzessionsinhaberin


Eine Worttrennung gefunden

Kon · zes · si · ons · in · ha · be · rin

Das Wort Kon­zes­si­ons­in­ha­be­rin besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­zes­si­ons­in­ha­be­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­zes­si­ons­in­ha­be­rin" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Konzessionsinhaberin ist eine weibliche Person, die das Recht besitzt, einen Konzessionsvertrag abzuschließen und somit bestimmte Tätigkeiten oder Dienstleistungen in einem bestimmten Bereich auszuführen. Die Konzession gibt ihr das Recht, bestimmte Rechte, wie beispielsweise das Betreiben eines Geschäfts oder das Ausüben einer bestimmten Tätigkeit, zu nutzen, in der Regel gegen Gebühren oder Abgaben. Die Form des Substantivs "Konzessionsinhaberin" deutet darauf hin, dass es sich um die weibliche Form handelt.

Beispielsatz: Die Konzessionsinhaberin gewährleistet eine hochwertige Dienstleistung im öffentlichen Nahverkehr.

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