Konzessionsinhaberinnen


Eine Worttrennung gefunden

Kon · zes · si · ons · in · ha · be · rin · nen

Das Wort Kon­zes­si­ons­in­ha­be­rin­nen besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kon­zes­si­ons­in­ha­be­rin­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kon­zes­si­ons­in­ha­be­rin­nen" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Konzessionsinhaberinnen“ ist die Pluralform des Substantivs „Konzessionsinhaberin“, das sich auf Frauen bezieht, die eine Konzession besitzen oder innehaben. Eine Konzession ist eine offizielle Genehmigung zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, beispielsweise im Wirtschafts- oder Gastronomiebereich. Mit diesem Begriff werden die weiblichen Inhaber von solchen Erlaubnissen spezifisch angesprochen, während die männliche Form „Konzessionsinhaber“ die entsprechenden Männer bezeichnet. Durch die Verwendung der feminisierten Form wird auf die Gleichstellung und Sichtbarkeit von Frauen in Berufen oder Tätigkeiten hingewiesen, die eine Konzession erfordern.

Beispielsatz: Die Konzessionsinhaberinnen sind verantwortlich für die Einhaltung der Auflagen und Vorschriften in ihren jeweiligen Bereichen.

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