Kreditbürgschaften


Eine Worttrennung gefunden

Kre · dit · bürg · schaf · ten

Das Wort Kre­dit­bürg­schaf­ten besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kre­dit­bürg­schaf­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kre­dit­bürg­schaf­ten" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kreditbürgschaften sind Vereinbarungen, bei denen eine Person, die Bürgschaft leistet, sich gegenüber dem Kreditgeber verpflichtet, für die Schulden eines Kreditnehmers einzustehen. Die Bürgschaft kann in Form eines festgelegten Geldbetrags oder als prozentualer Anteil der Kreditsumme vereinbart werden. Kreditbürgschaften dienen als Absicherung für den Kreditgeber, falls der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Sie bieten dem Kreditnehmer oft die Möglichkeit, einen Kredit zu besseren Konditionen zu erhalten, da die Bürgschaft das Ausfallrisiko mindert. Bei einer Kreditbürgschaft haftet der Bürge persönlich mit seinem eigenen Vermögen.

Beispielsatz: Die Kreditbürgschaften sichern die Rückzahlung von Darlehen im Falle eines Zahlungsausfalls.

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