Kreisbeigeordneten


Eine Worttrennung gefunden

Kreis · bei · ge · ord · ne · ten

Das Wort Kreis­bei­ge­ord­ne­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kreis­bei­ge­ord­ne­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kreis­bei­ge­ord­ne­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kreisbeigeordnete sind in Deutschland gewählte kommunale Vertreter, die einer Kreisverwaltung angehören. Sie unterstützen den Landrat in der Führung der Geschäfte und sind zugleich Ansprechpartner für die Bürger. Der Begriff „Kreisbeigeordneten“ ist die Pluralform von „Kreisbeigeordneter“, einem zusammengesetzten Hauptwort, das aus den Elementen „Kreis“ (gemeint ist ein Landkreis) und „Beigeordneter“ (jemand, der als Vertreter fungiert) besteht. Diese Funktion ist wichtig für die Verwaltung und die Entscheidungsprozesse auf der Ebene der Landkreise. Kreisbeigeordnete können verschiedene Ressorts leiten, wie Bildung, Finanzen oder Umwelt.

Beispielsatz: Der Kreisbeigeordnete informierte die Bürger über die neuen Umweltschutzmaßnahmen.

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