Kreistagsabgeordneten


Eine Worttrennung gefunden

Kreis · tags · ab · ge · ord · ne · ten

Das Wort Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­ten besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­ten" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Kreistagsabgeordneten“ ist die Pluralform des Begriffs „Kreistagsabgeordneter“, der sich auf Mitglieder eines Kreistages bezieht, also Personen, die in einem kommunalen Gremium auf Kreisebene gewählt wurden. Diese Abgeordneten vertreten die Interessen der Bürger ihres Kreises, nehmen an Sitzungen teil und beschließen kommunale Angelegenheiten und Haushaltsfragen. Der Kreistag hat die Aufgabe, lokale Angelegenheiten zu regeln und die Verwaltung des Kreises zu überwachen. Die Form „Kreistagsabgeordneten“ deutet zudem auf die Anrede in der Dativ- oder Akkusativform hin und wird häufig in geschäftlichen sowie politischen Kontexten verwendet.

Beispielsatz: Die Kreistagsabgeordneten treffen sich regelmäßig, um über wichtige Entscheidungen für die Region zu beraten.

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