Kreistagsabgeordneter


Eine Worttrennung gefunden

Kreis · tags · ab · ge · ord · ne · ter

Das Wort Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­ter besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kreis­tags­ab­ge­ord­ne­ter" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff "Kreistagsabgeordneter" setzt sich aus den Wörtern "Kreistag" und "Abgeordneter" zusammen. Ein Kreistagsabgeordneter ist eine Person, die als gewähltes Mitglied im Kreistag eines Landkreises sitzt und dort politische Entscheidungen trifft sowie den Interessen der Bürger in ihrem Wahlkreis vertritt. Die Form ist die substantivierte, maskuline Form; sie bezeichnet eine männliche Person. Die weibliche Form wäre "Kreistagsabgeordnete". Kreistagsabgeordnete sind in der Regel Teil von politischen Parteien oder Wählergemeinschaften und engagieren sich in verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen.

Beispielsatz: Der Kreistagsabgeordnete setzte sich für die Belange der Gemeinde ein.

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