Kreiswahlbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Kreis · wahl · be · hör · de

Das Wort Kreis­wahl­be­hör­de besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kreis­wahl­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kreis­wahl­be­hör­de" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Kreiswahlbehörde ist eine administrative Institution auf Ebene eines Landkreises in Deutschland, die für die Durchführung und Organisation von Wahlen zuständig ist. Sie sorgt für die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wahlablaufs, inklusive der Erstellung von Wählerverzeichnissen, der Bereitstellung von Wahlunterlagen und der Auszählung der Stimmen. „Kreiswahlbehörde“ setzt sich aus den Begriffen „Kreis“ und „Wahlbehörde“ zusammen, wobei „Wahlbehörde“ auf die Behörde verweist, die für Wahlangelegenheiten verantwortlich ist.

Beispielsatz: Die Kreiswahlbehörde organisiert die Wahlen im jeweiligen Bezirk und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

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