Kreiswahlleiter


Eine Worttrennung gefunden

Kreis · wahl · lei · ter

Das Wort Kreis­wahl­lei­ter besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kreis­wahl­lei­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kreis­wahl­lei­ter" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Kreiswahlleiter“ setzt sich aus „Kreis“ und „Wahlleiter“ zusammen. Der Kreis bezieht sich in diesem Kontext auf eine geografische Einheit, in der Wahlen stattfinden, wie ein Landkreis oder ein Kommunalgebiet. Der Wahlleiter ist die Person, die für die Organisation und Durchführung von Wahlen innerhalb dieses Kreises verantwortlich ist. Diese Rolle umfasst Aufgaben wie die Überwachung des Wahlprozesses, die Sicherstellung der Wahlgesetzgebung und die Gewährleistung eines fairen Ablaufs der Wahlen. Kreiswahlleiter spielen eine zentrale Rolle in der Demokratie, indem sie Transparenz und Fairness im Wahlsystem fördern.

Beispielsatz: Der Kreiswahlleiter ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen in seinem Bezirk.

Vorheriger Eintrag: Kreiswahlbehörde
Nächster Eintrag: Kreiswehrersatzamt

 

Zufällige Wörter: abgefallenen auszusetzendem betroffenstem Meuchelmord Nikotin