kriegsgerichtliche


Eine Worttrennung gefunden

kriegs · ge · richt · li · che

Das Wort kriegs­ge­richt­li­che besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort kriegs­ge­richt­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "kriegs­ge­richt­li­che" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „kriegsgerichtliche“ ist ein Adjektiv, das sich von der Grundform „kriegsgerichtlich“ ableitet. Es beschreibt alles, was mit einem Kriegsgericht in Verbindung steht, also Institutionen oder Verfahren, die während eines Krieges zur rechtlichen Beurteilung von Vergehen und Verbrechensfällen eingesetzt werden. Kriegsgerichte haben die Aufgabe, militärische Straftaten zu ahnden und sprechen Urteile, die speziell auf die Umstände des Krieges ausgelegt sind. Diese Form des Gerichtswesens kann sowohl für Soldaten als auch für Zivilisten Anwendung finden, wobei die Regelungen oft von den nationalen und internationalen Gesetzen abhängen.

Beispielsatz: Das kriegsgerichtliche Verfahren wurde eingeleitet, um die Verantwortlichen für die schweren Vergehen zur Rechenschaft zu ziehen.

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