kriegsgerichtlichem


Eine Worttrennung gefunden

kriegs · ge · richt · li · chem

Das Wort kriegs­ge­richt­li­chem besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort kriegs­ge­richt­li­chem trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "kriegs­ge­richt­li­chem" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "kriegsgerichtlichem" ist die genitive oder dativische Form des Adjektivs "kriegsgerichtlich", das sich auf Gerichte bezieht, die während eines Krieges oder in Kriegszeiten operieren. Diese Gerichte sind zuständig für die Rechtsprechung in militärischen Angelegenheiten und die Beurteilung von Vergehen, die im Kontext eines Krieges begangen werden. "Kriegsgerichtlich" beschreibt somit eine juristische Zugehörigkeit zu militärischen oder kriegsrechtlichen Verfahren und Institutionen. Die Endung "-em" weist auf den Dativ Singular männlich oder neutral hin.

Beispielsatz: Das kriegsgerichtliche Verfahren wurde unter extremen Bedingungen und mit strengen Regeln durchgeführt.

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