Kriegswaffenkontrollgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Kriegs · waf · fen · kon · troll · ge · setz

Das Wort Kriegs­waf­fen­kon­troll­ge­setz besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kriegs­waf­fen­kon­troll­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kriegs­waf­fen­kon­troll­ge­setz" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Kriegswaffenkontrollgesetz ist ein deutsches Gesetz, das Regelungen zur Kontrolle und zum Handel mit Kriegswaffen festlegt. Es zielt darauf ab, die Verbreitung von Kriegswaffen zu verhindern und die nationalen Sicherheitsinteressen zu wahren. Das Gesetz umfasst Bestimmungen für den Erwerb, die Herstellung, den Vertrieb und die Lagerung von Kriegswaffen. Die Bezeichnung setzt sich aus den Worten „Kriegswaffe“, „ Kontrolle“ und „Gesetz“ zusammen, wobei „Kriegswaffe“ eine Waffe ist, die zum Einsatz in bewaffneten Konflikten bestimmt ist.

Beispielsatz: Das Kriegswaffenkontrollgesetz regelt den Handel und die Herstellung von Rüstungswaffen in Deutschland.

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