Kriminalbeamtin


Eine Worttrennung gefunden

Kri · mi · nal · be · am · tin

Das Wort Kri­mi­nal­be­am­tin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kri­mi­nal­be­am­tin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kri­mi­nal­be­am­tin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Kriminalbeamtin ist eine weibliche Fachkraft, die im Bereich der Kriminalpolizei tätig ist. Sie ermittelt in Straftfällen, sammelt Beweise und führt Befragungen durch. Ihre Aufgaben umfassen die Aufklärung von Verbrechen sowie die Zusammenarbeit mit anderen Polizeieinheiten und Institutionen. Der Begriff „Kriminalbeamtin“ setzt sich aus „Kriminal“ (bezüglich der Kriminalität) und „Beamtin“ (weibliche Form von Beamter) zusammen. Diese Form zeigt, dass es sich um eine Person handelt, die eine beamtenrechtliche Stellung innehat und im öffentlichen Dienst arbeitet.

Beispielsatz: Die Kriminalbeamtin arbeitete unermüdlich an der Aufklärung des mysteriösen Falls.

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