Kriminalinspektor


Eine Worttrennung gefunden

Kri · mi · nal · in · spek · tor

Das Wort Kri­mi­nal­in­spek­tor besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kri­mi­nal­in­spek­tor trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kri­mi­nal­in­spek­tor" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Kriminalinspektor ist ein Beamter der Kriminalpolizei, der in der Regel für die Ermittlungen in schwerwiegenden Straftaten zuständig ist. Die Tätigkeit umfasst das Sammeln von Beweisen, das Befragen von Zeugen und Verdächtigen sowie die Auswertung von Hinweisen. Der Kriminalinspektor trägt dazu bei, Verbrechen aufzuklären und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Der Begriff "Kriminalinspektor" setzt sich aus den Wörtern „Kriminal“ und „Inspektor“ zusammen, wobei „Inspektor“ ein Titel für einen Ermittler oder Aufseher ist.

Beispielsatz: Der Kriminalinspektor löste den rätselhaften Fall dank seiner scharfen Beobachtungsgabe.

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