kriminalpolizeiliche


Eine Worttrennung gefunden

kri · mi · nal · po · li · zei · li · che

Das Wort kri­mi­nal­po­li­zei­li­che besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort kri­mi­nal­po­li­zei­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "kri­mi­nal­po­li­zei­li­che" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „kriminalpolizeiliche“ ist ein Adjektiv und beschreibt etwas, das mit der Kriminalpolizei in Verbindung steht. Es setzt sich aus den Bestandteilen „Kriminal-“, was sich auf Verbrechen oder Kriminalität bezieht, und „polizeilich“, das die Polizei betreffend ist, zusammen. Die Vorsilbe „kriminal“ deutet auf einen spezifischen Bereich der Polizei hin, der sich mit der Aufklärung und Verhinderung von Straftaten beschäftigt. Das Adjektiv wird häufig verwendet, um verschiedene Aspekte oder Maßnahmen der Kriminalpolizei zu kennzeichnen, wie beispielsweise „kriminalpolizeiliche Ermittlungen“ oder „kriminalpolizeiliche Maßnahmen“.

Beispielsatz: Die kriminalpolizeiliche Ermittlung brachte neue Erkenntnisse im Fall.

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