kriminalpolizeilich


Eine Worttrennung gefunden

kri · mi · nal · po · li · zei · lich

Das Wort kri­mi­nal­po­li­zei­lich besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort kri­mi­nal­po­li­zei­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "kri­mi­nal­po­li­zei­lich" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "kriminalpolizeilich" ist ein Adjektiv, das sich auf die Kriminalpolizei bezieht. Es beschreibt alles, was die Tätigkeiten, Maßnahmen oder Untersuchungen der Kriminalpolizei betrifft. Diese Institution ist für die Aufklärung von Verbrechen und die Bekämpfung der Kriminalität zuständig. Das Wort setzt sich aus den Begriffen "Kriminal" (mit Bezug zur Kriminalität) und "polizeilich" (im Zusammenhang mit der Polizei) zusammen. Es wird häufig in rechtlichen oder kriminalistischen Kontexten verwendet, um spezifische polizeiliche Aspekte oder Methoden zu kennzeichnen.

Beispielsatz: Die Ermittlungen wurden kriminalpolizeilich eingeleitet, um die Hintergründe des Verbrechens aufzuklären.

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