kriminalpolizeilichen


Eine Worttrennung gefunden

kri · mi · nal · po · li · zei · li · chen

Das Wort kri­mi­nal­po­li­zei­li­chen besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort kri­mi­nal­po­li­zei­li­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "kri­mi­nal­po­li­zei­li­chen" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die kriminalpolizeilichen Tätigkeiten umfassen alle Maßnahmen und Untersuchungen, die von der Kriminalpolizei durchgeführt werden, um Straftaten zu verhindern oder aufzuklären. Dabei handelt es sich um Ermittlungen, Observationen, Vernehmungen und andere polizeiliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Strafverfolgung. Das Adjektiv "kriminalpolizeilichen" beschreibt somit alle Tätigkeiten und Untersuchungen, die im Zuständigkeitsbereich der Kriminalpolizei durchgeführt werden. Es handelt sich um die adjektivische Form des Hauptwortes "Kriminalpolizei".

Beispielsatz: Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führten zu einer schnellen Aufklärung des Falls.

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