kriminalpolizeilicher


Eine Worttrennung gefunden

kri · mi · nal · po · li · zei · li · cher

Das Wort kri­mi­nal­po­li­zei­li­cher besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort kri­mi­nal­po­li­zei­li­cher trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "kri­mi­nal­po­li­zei­li­cher" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „kriminalpolizeilicher“ ist ein Adjektiv und beschreibt alles, was mit der Kriminalpolizei zu tun hat. Es handelt sich um eine abgeleitete Form des Grundwortes „kriminalpolizeilich“, das sich auf Fachkräfte, Ermittlungsverfahren oder Maßnahmen im Bereich der Verbrechensbekämpfung bezieht. Die Endung „-er“ deutet auf eine Zugehörigkeit oder einen Bezug hin, weshalb „kriminalpolizeilicher“ in der Regel verwendet wird, um spezifische Aspekte oder Tätigkeiten der polizeilichen Kriminalitätsbekämpfung näher zu kennzeichnen.

Beispielsatz: Die kriminalpolizeiliche Untersuchung brachte wichtige Hinweise auf den Täter.

Vorheriger Eintrag: kriminalpolizeilichen
Nächster Eintrag: kriminalpolizeiliches

 

Zufällige Wörter: dahinschleppenden moderneres Seelenkräfte Stichprobenumfängen Vertrauensbrüche