Kronanwalt


Eine Worttrennung gefunden

Kron · an · walt

Das Wort Kron­an­walt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kron­an­walt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kron­an­walt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Kronanwalt" ist eine Zusammensetzung aus "Krone" und "Anwalt". Es bezeichnet einen Anwalt, der im Auftrag des Staates oder der Monarchie klagt, insbesondere in strafrechtlichen Angelegenheiten. Der Kronanwalt vertritt also das Interesse der Öffentlichkeit und die rechtlichen Belange des Staates im Rahmen von Strafverfahren. In einigen Ländern kann die Funktion des Kronanwalts auch als Staatsanwalt bekannt sein. Der Begriff wird hauptsächlich im englischen Rechtssystem verwendet, wo die Bezeichnung "Crown Prosecutor" gängig ist.

Beispielsatz: Der Kronanwalt präsentierte seine Argumente mit überzeugender Eloquenz vor Gericht.

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