Kulturamtsleiterin


Eine Worttrennung gefunden

Kul · tur · amts · lei · te · rin

Das Wort Kul­tur­amts­lei­te­rin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Kul­tur­amts­lei­te­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Kul­tur­amts­lei­te­rin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Kulturamtsleiterin ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Wörtern „Kulturamt“ und „Leiterin“ besteht. Es bezeichnet eine weibliche Person, die die Leitung eines Kulturamtes innehat. Das Kulturamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Förderung und Organisation kultureller Aktivitäten und Veranstaltungen zuständig ist. Die Kulturamtsleiterin trägt die Verantwortung für die Planung, Durchführung und Koordination von Projekten im kulturellen Bereich, sowie für die Zusammenarbeit mit Künstlern, Institutionen und der Öffentlichkeit. Sie spielt eine entscheidende Rolle in der kulturellen Entwicklung einer Gemeinde oder Stadt.

Beispielsatz: Die Kulturamtsleiterin plant ein neues Festival zur Förderung lokaler Künstler.

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