Ladeninhaber


Eine Worttrennung gefunden

La · den · in · ha · ber

Das Wort La­den­in­ha­ber besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort La­den­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "La­den­in­ha­ber" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ladeninhaber bezeichnet eine Person, die ein Geschäft oder einen Laden besitzt und dort Waren verkauft. Diese Form des Begriffs setzt sich aus „Laden“ (ein Geschäft, in dem Waren angeboten werden) und „Inhaber“ (eine Person, die etwas besitzt) zusammen. Der Ladeninhaber ist verantwortlich für die Geschäftsführung, die Auswahl des Sortiments und das Kundenmanagement. In vielen Fällen spielt der Ladeninhaber auch eine direkte Rolle im Verkauf und Kundenkontakt, was die Verbindung zwischen dem Geschäft und der Kundschaft stärkt.

Beispielsatz: Der Ladeninhaber begrüßte seine Kunden freundlich an der Tür.

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