Laienrichter


Eine Worttrennung gefunden

Lai · en · rich · ter

Das Wort Lai­en­rich­ter besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lai­en­rich­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lai­en­rich­ter" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Laienrichter ist eine nicht-professionelle Person, die in einem Gerichtsverfahren als Richter agiert. Im Gegensatz zu Berufsrichtern hat ein Laienrichter keine juristische Ausbildung, sondern wird oft aus der allgemeinen Bevölkerung ausgewählt. Seine Rolle ist es, in bestimmten Verfahren, wie beispielsweise in Schwurgerichten, mitzuhelfen und das Urteil gemeinsam mit Berufsrichtern zu fällen. Der Begriff setzt sich aus "Laie", was eine Person ohne spezielle Ausbildung bedeutet, und "Richter" zusammen. Laienrichter bringen eine bürgerliche Perspektive in das Gerichtsverfahren ein und fördern die Öffentlichkeit in der Rechtsprechung.

Beispielsatz: Der Laienrichter brachte frischen Wind in den Prozess und sorgte für eine andere Perspektive.

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