Laienrichtern


Eine Worttrennung gefunden

Lai · en · rich · tern

Das Wort Lai­en­rich­tern besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lai­en­rich­tern trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lai­en­rich­tern" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Laienrichtern bezieht sich auf Personen, die ohne formale juristische Ausbildung und -qualifikation in bestimmten rechtlichen Angelegenheiten urteilen oder Entscheidungen treffen. Der Begriff setzt sich aus "Laien", also Nicht-Experten oder Amateuren, und "Richtern" zusammen. Laienrichter werden oft in Schöffen- oder Bürgergerichtsbarkeiten eingesetzt und bringen eine breite Sichtweise in den rechtlichen Entscheidungsprozess ein. Sie sollen dem Rechtssystem eine demokratische Note verleihen, da sie aus der Zivilgesellschaft stammen und damit die Perspektive der Allgemeinheit vertreten. Laienrichtern stehen oft an der Seite von ausgebildeten Richtern und unterstützen so das Gericht bei seinen Urteilen.

Beispielsatz: Laienrichtern wurde die Aufgabe übertragen, in diesem Verfahren faire Urteile zu fällen.

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