Landesbeamter


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · be · am · ter

Das Wort Lan­des­be­am­ter besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­be­am­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­be­am­ter" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Landesbeamter ist eine Person, die in einem bestimmten Bundesland als Beamter tätig ist. Als Beamter besitzt er eine hoheitliche Funktion und übt Aufgaben im öffentlichen Dienst aus. Der Landesbeamte wird vom Landesdienst, wie zum Beispiel einer Behörde, einem Ministerium oder einer Gerichtsbarkeit, eingestellt und arbeitet innerhalb des Landesgebiets. Er hat eine feste Anstellung und wird in der Regel verbeamtet. Die genaue Tätigkeit und Verantwortung des Landesbeamten kann je nach Fachbereich oder Position variieren, beispielsweise als Polizeibeamter, Verwaltungsbeamter oder Richter.

Beispielsatz: Der Landesbeamter ist für die Umsetzung der Gesetze in seinem Bundesland verantwortlich.

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