Landeseigentum


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · ei · gen · tum

Das Wort Lan­des­ei­gen­tum besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­ei­gen­tum trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­ei­gen­tum" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Landeseigentum bezeichnet das Eigentum, das einem Staat oder einer Region gehört. Es umfasst Grundstücke, Gebäude und andere Ressourcen, die im Besitz des Landes sind. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Land" und "Eigentum" zusammen. "Land" bezieht sich auf geografische Gebiete, während "Eigentum" das rechtliche Besitzverhältnis beschreibt. Landeseigentum kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, beispielsweise für öffentliche Einrichtungen, Naturschutz oder Infrastrukturprojekte. Es spielt eine wichtige Rolle in der Verwaltung und Planung von Ressourcen durch staatliche Institutionen.

Beispielsatz: Das Landeseigentum wird durch besondere Gesetze geschützt und verwaltet.

Vorheriger Eintrag: landeseigenes
Nächster Eintrag: Landeseinwohneramt

 

Zufällige Wörter: achthundertdritter gemieteter hagerem pflegst Vorstandssitzungen