Landeseinwohneramt


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · ein · woh · ner · amt

Das Wort Lan­des­ein­woh­ner­amt besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­ein­woh­ner­amt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­ein­woh­ner­amt" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Landeseinwohneramt ist eine Behörde, die für die Meldung und Verwaltung von Einwohnerdaten in einem bestimmten Bundesland oder Bundeslandteil zuständig ist. Es kümmert sich um Angelegenheiten wie die Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung von Einwohnern sowie die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen. Das Wort setzt sich aus „Land“, „Einwohner“ und „Amt“ zusammen, wobei "Land" auf das geografische Gebiet hinweist, "Einwohner" die dort lebenden Menschen bezeichnet und "Amt" auf die behördliche Funktion verweist.

Beispielsatz: Das Landeseinwohneramt bearbeitet die Anmeldungen und Abmeldungen der Bürger.

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