Landespolizeidirektor


Eine Worttrennung gefunden

Lan · des · po · li · zei · di · rek · tor

Das Wort Lan­des­po­li­zei­di­rek­tor besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Lan­des­po­li­zei­di­rek­tor trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Lan­des­po­li­zei­di­rek­tor" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Landespolizeidirektor“ bezeichnet eine Leitungsposition innerhalb der Polizei eines Bundeslandes in Deutschland oder Österreich. Der Landespolizeidirektor ist für die übergeordnete Koordination und Organisation der Polizei im jeweiligen Land verantwortlich und trägt die Verantwortung für die Sicherheit und Ordnung. Er leitet die Polizeidienststellen, vertritt diese gegenüber anderen Behörden und ist in der Regel ein erfahrener Polizeibeamter im höheren Dienst. Die Zusammensetzung des Wortes setzt sich aus „Landes-“, einem Adjektiv, das sich auf ein Bundesland bezieht, und „Polizeidirektor“, einem zusammengesetzten Substantiv, zusammen.

Beispielsatz: Der Landespolizeidirektor kündigte heute neue Sicherheitsmaßnahmen für die Stadt an.

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